Humanitäres Völkerrecht
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Genfer Abkommen
Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005 verankert. An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Ende 2014 waren 196 Staaten Vertragsparteien der vier Genfer Abkommen. Das I. Zusatzprotokoll hatten 174, das II. Zusatzprotokoll 167 und das III. Zusatzprotokoll 68 Staaten ratifiziert.
Mehr Informationen erhalten Sie herzu unter:
http://www.drk.de/ueber-uns/auftrag/humanitaeres-voelkerrecht.html