Selbstverständnis

Unsere sieben Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können.

Über die Aufgaben des BRK können Sie sich hier informieren.

Das "miteinander erleben" ist nicht nur in unseren zahlreichen ehrenamtlichen Bereichen, wie den Bereitschaften, dem Jugendrotkreuz oder der Wasserwacht ein wichtiger Bestandteil.

Unsere sieben Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können.

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Das "miteinander erleben" ist nicht nur in unseren zahlreichen ehrenamtlichen Bereichen, wie den Bereitschaften, dem Jugendrotkreuz oder der Wasserwacht ein wichtiger Bestandteil.