Vorstand
Im Fürstenfeldbrucker Roten Kreuz setzen sich mehr als 350 Mitarbeiter, über 1.300 ehrenamtliche Helfer und mehr als 13.000 Fördermitglieder für ihre Mitmenschen in Stadt und Landkreis Fürstenfeldbruck ein. Als Hilfsorganisation und Spitzenverband der freien Wohlfahrts- und Gesundheitspflege ergreifen wir Partei für hilfsbedürftige und notleidende Menschen – unabhängig von Nationalität, Religion und politischer Überzeugung. Im folgenden finden Sie Informationen zu unserer Organisationsform, unseren Aufgaben sowie unseren Grundsätzen und geschichtlichen Wurzeln.
Der aktuelle Vorstand stellt sich vor:
Vorsitzender - Andreas Magg
2. stv. Vorsitzender - Benjamin Miskowitsch
stv. Chefarzt - Dr. Florian Lienert
1. stv. Vorsitzender - Dieter Deinert
Chefarzt - Tim Link
Schatzmeister - Hans-Peter Huber
stv. Schatzmeisterin - Sandra Gabriel
Justiziar - Michael Neuhierl
1. Kreisbereitschaftsleiter - Michael Schaefer
2. stv. Kreisbereitschaftsleiter - Daniel Pröbstl
1. stv. Kreisbereitschaftsleiter - Jonas Felber
Leiterin der Jugendarbeit - Selina Bliemel
stv. Leiterin der Jugendarbeit - Tamara Klose
stv. Leiterin der Jugendarbeit - Daniela Palme
Vorsitzender der Kreiswasserwacht - Ralph Westenrieder
stv. Vorsitzender der Kreiswasserwacht - Roman Naumann
Gemeinschaft für Wohlfahrts- und Sozialarbeit - Tilman Stein
Gemeinschaft für Wohlfahrts- und Sozialarbeit - Martina Drechsler
Hinzuberufene Mitglieder
Zusammensetzung des Kreisvorstandes nach § 28 der Satzung des BRK in der Fassung vom 21.07.2001
§ 28
Der Vorstand des Kreisverbandes besteht aus folgenden Mitglieder:
- dem Vorsitzenden
- dem ersten und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Chefarzt
- dem stellvertretenden Chefarzt
- dem Schatzmeister
- dem stellvertretenden Schatzmeister
- dem Justitiar
- je zwei Vertreter der Rotkreuz-Gemeinschaften
- weiteren bis zu fünf vom Vorstand berufenen Persönlichkeiten, die für die Rot-Kreuz-Arbeit von besonderer Bedeutung sind; der Vorstand kann in seiner konstituierenden Sitzung die Zahl der berufenen Persönlichkeiten auf bis zu acht erhöhen
- dem Kreisgeschäftsführer mit beratender Stimme
Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte einen Konventionsbeauftragten, soweit nicht der Justitiar diese Aufgabe übernimmt.
Einer der Vorsitzenden sollte eine Frau sein.
Der Vorsitzende kann dem stellvertretenden Vorsitzenden über die Abwesenheitsvertretung hinaus einvernehmlich besondere Aufgaben übertragen.
Aufgaben des Vorstandes § 29 der Satzung des BRK in der Fassung vom 21.07.2001.
§ 29
Der Vorstand leitet den Kreisverband und bestimmt die strategische Ausrichtung des Kreisverbandes unter Beachtung der §§ 14, 17 und 26 und beschließt über wichtige Fragen des Kreisverbandes.
Er ist insbesondere zuständig für:
- Beschlussfassung über die örtliche Strategien (Jahresplanung)
- Aufstellung der Finanz- , Liquiditäts- und Investitionsplanung
- Aufstellung des Haushaltsplanes
- Aufstellung des Jahresabschlusses
- Einstellung und Entlassung des Kreisgeschäftsführers und seines Stellvertreters
- Zustimmung zur Einstellung und Entlassung von Personal der zweiten Führungsebene, insbesondere Heimleiter, Rettungsdienstleiter, Leiter der Sozialen Dienste
- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Kreisverbandes
- Kontrolle des Kreisgeschäftsführers
Der Vorstand ist in der Regel dreimal jährlich durch den Vorsitzenden einzuberufen. § 20 Abs. 4 bleibt unberührt.
Der Vorsitzende ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes dies verlangt.