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Der Kreisverband

Rechtsform

Das Bayerische Rote Kreuz ist einer von 19 Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes e.V.

Es ist aus historischen Gründen als einziger Landesverband nicht als eingetragener Verein, sondern als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren.

Es gilt die Satzung des BRK vom 21. Juli 2001, zuletzt geändert am 04.12.2021, mit Schieds- und Wahlordnung.

Gliederung

Das Bayerische Rote Kreuz hat seinen Sitz in München und gliedert sich in
5 Bezirksverbände:

  • Niederbayern/Oberpfalz
  • Oberbayern 
  • Ober- u. Mittelfranken 
  • Schwaben
  • Unterfranken

und 73 Kreisverbände.

Die operative Leitung und Steuerung des Verbands erfolgt durch die Landesgeschäftsstelle unter der Leitung der Landesgeschäftsführer*innen.

Mitglieder

Die Basis des BRK bilden die fünf Gemeinschaften: 

Vorstände

Jede Gemeinschaft verfügt über gewählte Vorstände auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene.