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Allgemeine Geschäftsbedingungen Breitenausbildung

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich der Breitenausbildung des Bayerischen Roten Kreuzes, KdöR, Kreisverband Fürstenfeldbruck, Dachauer Str. 35, 82256 Fürstenfeldbruck nachstehend „Bildungsstätte", mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ (AG).

1.2. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten entsprechend für Vertragsverhältnisse innerhalb des Bayerischen Roten Kreuzes, soweit sich nicht daraus ein anderes ergibt, dass einzelne nachfolgende Regelungen eine Rechtsbeziehung mit Dritten voraussetzen.

1.3. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Lehrgängen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Bildungsarbeit des Bayerischen Roten Kreuzes im Bereich der Breitenausbildung. Zu den Leistungen gehören nicht die Verpflegung, Erstellung von Handouts sowie außerhalb des Lehrgangs stattfindende Übungen und sonstige Leistungen, die notwendig oder zweckdienlich sein können, die Zielsetzung des Lehrgangs zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.

1.4. Kursangebote, welche auf der Onlineplattform buchbar sind, können dort direkt gebucht werden. Für alle anderen Kurse erfolgt die Kursanfrage über das Kontaktformular, oder über die Sachbearbeiter der Breitenausbildung des Kreisverbandes.

1.5. Bucht ein AG eine gesonderte Veranstaltung für sich, oder seinen Betrieb / Einrichtung, gelten zusätzlich die Vereinbarungen der Ausbildungsvereinbarung.

Der AG verpflichtet sich, die Vorgaben der Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Größe und Ausstattung des jeweiligen Kursraumes zu erfüllen.

Die Vorgaben der Berufsgenossenschaft verlangen einen Kursraum mit einer Mindestgröße von 50 m2 (10 m2 für die Lehrkraft, 2 m2 je Teilnehmer bei max. 20 Teilnehmern) und Tageslicht – keine Kantine. Diese Vorgaben können durch aktuelle Ereignisse kurzfristig situationsbedingt angepasst werden.

Nähere Hinweise sind unter den Grundsätzen gemäß DGUV Grundsatz 304-001 nachzulesen. (Link: www.dguv.de Für die Inhalte dieser Seite übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.)

2. Vertragsdurchführung

2.1. Der AG stellt der Bildungsstätte diejenigen Daten und Informationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der Bildungsstätte nötig sind. Die Bildungsstätte verarbeitet und speichert diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. (Datenschutzinformationen unter www.brk-ffb.de unter Kurse / Erste Hilfe / Informationen)

2.2. Anmeldeschluss für alle Lehrgänge ist grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständigen Anmeldeunterlagen vorliegen.

Hierzu zählen folgende Unterlagen:
- Genehmigungen der Berufsgenossenschaften (KUVB / LUK)
- BG Anmeldeformular (BGN / BGW haben eigene Formulare)
- Rücksendung der Ausbildungsvereinbarung bei eigens gebuchten Veranstaltungen
- Eintragen aller Kursteilnehmer in das Kursverwaltungsportal mittels zugesandten Links

2.3. Der Vertrag kommt mit Zugang der Kursvereinbarung/Anmeldebestätigung (per Brief, oder Email) beim AG zu Stande.

2.4. Die Bildungsstätte ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des Lehrgangsleiters/der Lehrgangsleiterin die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden, ferner bei kurzfristiger Erkrankung des/der Dozenten/Dozentin oder Nichterreichen einer Mindestteilnehmeranzahl. Bei einer Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl werden die überzähligen Teilnehmer aufgefordert an dieser Veranstaltung nicht teilzunehmen, ansonsten findet die Veranstaltung nicht statt. (Siehe Vorgaben des DGUV Grundsatzes 304-001)

2.5. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm behält sich die Bildungsstätte vor, ebenso wie einen Referentenwechsel aus wichtigem Grund.

3. Qualitätsanforderung

3.1. Die Bildungsstätte wird die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise, sowie durch fachlich qualifizierte Dozenten/innen durchführen.

3.2. Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellt die Bildungsstätte eine Teilnahmebescheinigung aus, sofern der jeweilige Teilnehmer/in der Veranstaltung zu mindestens 90% der Veranstaltungsdauer beiwohnte.

4. Ausfallregelung und Rücktritt

4.1. Die Bildungsstätte hat bei Ausfall bzw. Rücktritt einen Entschädigungsanspruch, soweit ihr der AG nicht nachweist, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die anhand nachstehender Aufstellung ermittelbare zeitliche gestaffelte Pauschale:

- bis 2 Wochen vor der Veranstaltung ist eine kostenfreie Stornierung durch Teilnehmer möglich;

- bei Stornierungen unter 14 - 4 Tagen vor der Veranstaltung fallen 50% der Lehrgangsgebühr an.

- bei Stornierungen unter 3 Tagen vor der Veranstaltung fallen 100% der Lehrgangsgebühr an.

4.2. Der AG kann die Teilnahmeberechtigung jederzeit kostenfrei auf einen in Textform von ihm zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.

4.3. Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung werden wie Stornierungen behandelt. Siehe 4.1.

4.4. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail oder telefonisch bei der Bildungsstätte eingehen.

4.5. Der AG stellt die Bildungsstätte von Kosten frei, die im Zusammenhang mit einem vom AG zu vertretenden Rücktritt entstehen (z.B. Stornokosten für gebuchte Hotelzimmer und Verpflegung).

4.6. Bei Absage der Veranstaltung der Bildungsstätte aus organisatorischen Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, siehe 2.4.) oder infolge höherer Gewalt wird die gezahlte Vergütung erstattet.

4.7. Für Schäden, die dem AG durch eine Absage entstehen, kommt die Bildungsstätte nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.

5. Arbeitsmittel, Urheberrecht

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren und Veranstaltungen der Bildungsstätte ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung der Bildungsstätte vervielfältigt oder verbreitet werden.

6. Preise und Rechnungstellung

6.1. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Angaben. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an, außer die Leistung ist auf Grund gesetzlicher Regelungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim AG zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.

6.2. Im Falle von Kostenübernahmeerklärungen, die bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, erfolgt die Rechnungstellung an den Übernehmenden. Ansonsten erfolgt die Rechnungstellung an den AG bzw. einzelnen Teilnehmer. Eine Änderung des Rechnungsadressaten ist nachträglich nicht möglich.

6.3. Die jeweils aktuell geltenden Preise, sowie Preise für Nebenleistungen (z.B. Verpflegung) sind in der Ausbildungsvereinbarung, der aktuellen Preisliste, bzw. unter www.brk-ffb.de bei den jeweiligen Kursangeboten enthalten.

6.4 Sollte das aktuell gültige BG-Abrechnungsformular der jeweiligen Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß ausgefüllt nicht zu Kursbeginn vorliegen, wird die aktuelle Kursgebühr sofort in bar fällig, oder es erfolgt eine Rechnung an die Firma / Verein, welche den Teilnehmer angemeldet hat.

7. Haftung

7.1. Die Bildungsstätte haftet gegenüber Vertragspartnern außerhalb des BRK auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

7.2. Die Bildungsstätte haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bildungsstätte oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von der Bildungsstätte gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

7.3. Die Bildungsstätte haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.4. Sonstige Schadensersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7.5. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bildungsstätte, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7.6. Die Seite des Veranstalters kann Verlinkungen enthalten. Für sämtliche externen Verlinkungen und deren Inhalte ist der Anbieter nicht verantwortlich.

8. Gerichtsstand

8.1. Gerichtsstand ist der Ort, an dem der Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt wird (Erfüllungsort). Im Verkehr mit Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand der Sitz des BRK Kreisverbandes Fürstenfeldbruck, soweit zulässig. Es gilt deutsches Recht.

(Version: 1.6)