Grundpflege
Die Grundpflege ist eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Zur Grundpflege gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus - und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen z.B .von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw.
medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiteten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiteten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens 6 Monate in eine Pflegestufe eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit an. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.