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Ambulante PflegeAmbulante Pflege

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Ambulante Pflege

Ansprechpartnerin

Anja Reichert
Leitung
Ambulanter Pflegedienst

Tel.: +49 (0)8141 40 04 -38
Fax: +49 (0)89 / 924 141 214 1

Bayerisches Rotes Kreuz
Dachauer Straße 35
82256 Fürstenfeldbruck

Unser Ambulanter Dienst bietet Ihnen umfassende Serviceangebote, die Ihnen ein Leben zu Hause, so lange wie es geht, ermöglichen sollen. Unsere langjährigen engagierten Mitarbeiter besitzen ein hohes Einfühlungsvermögen und versorgen Sie sowohl pflegerisch als auch hauswirtschaftlich. Wir beraten und bereiten Sie auf Gutachten, MDK Termine zur Pflegeeinstufung vor. 

  • Grundpflege

    Die Grundpflege ist eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Zur Grundpflege gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

    • Körperpflege (Pflege  im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus - und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen z.B .von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. 
    medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal.  Wir arbeiteten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind: 

    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus Versorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale  Ernährung über Port
  • Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens 6 Monate in eine Pflegestufe eingestuft ist. 

    Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.  

    Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit an. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Geprüfte Qualität

Der Ambulante Dienst  wird regelmäßig vom MDK überprüft und wir veröffentlichen an dieser Stelle das aktuelle Prüfergebnis. Den ausführlichen Bericht können Sie direkt über die Ambulante Pflege beziehen. 

Datenschutzinformationen

Unsere aktuellen Datenschutzinformationen finden Sie hier

Schlichtungsstelle

Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.