Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) wird zusammen mit dem Malteser Hilfsdienst im Rahmen einer Weihnachtsaktion an Heiligabend und an den beiden Weihnachtsfeiertagen Corona-Testungen für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung anbieten. Die dafür erforderlichen Antigen-Schnelltests werden vom Freistaat Bayern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das bayernweite Angebot der Hilfsorganisationen unter Federführung des BRK richtet sich an Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden.
Das
Bayerische Rote Kreuz ist mit an folgenden Stationen im Landkreis vertreten:
Kreisverband Fürstenfeldbruck, Dachauer Str. 35Mammendorf, Wasserwacht StationOlching, Zur Heupresse 4, Parkplätze am BahnhofGermering, Dorfstr. 6, BRK HausJeweils vom 24.-26.12. von 10 – 14 Uhr
Zusätzlich bieten die Ehrenamtlichen des Malteser Hilfsdienst im Landkreis Fürstenfeldbruck gegenüber der Corona-Teststation in Germering, Kerschensteiner Straße 147a,
zusätzlich Covid-19 Schnelltests an. Für die Schnelltests sind folgende Zeiten vorgesehen: 23.12. 10-18 Uhr, 24.12. 8-14 Uhr, 25.12. keine Testungen, 26.12. 9-17 Uhr
Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV; https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/) sieht vor, dass vor Besuchen in vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Altenheimen und Seniorenresidenzen ein negatives Testergebnis vorzulegen ist. Dabei darf das Testergebnis bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als drei Tage sein. Vom 25. bis 27. Dezember 2020 erhalten die Testergebnisse je 24 weitere Stunden an Gültigkeit: Antigen-Schnelltests sind 72 Stunden und PCR-Tests vier Tage gültig.
Besucher, die sich im Rahmen dieser Weihnachtsaktion testen lassen möchten, müssen eine Bestätigung vorweisen, dass ihr Angehöriger in einer entsprechenden Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung untergebracht ist. Ausreichend hierfür ist eine Bestätigung der jeweiligen Einrichtung, dass ein Besuch eines Pflegebedürftigen geplant ist. Den Einrichtungen wird hierfür ein Formblatt zur Verfügung gestellt, das genutzt werden kann.