Auch im Impfzentrum Fürstenfeldbruck Konzentration auf Zweitimpfungen
Die neuen Impfstoff-Lieferungen für das Impfzentrum werden überwiegend für Zweitimpfungen genutzt. Einige Erstimpfungen können dennoch durchgeführt werden. Vergebene Termine für Erstimpfungen werden eingehalten.

In den Kalenderwochen 14-16 wurden nahezu ausschließlich Erstimpfungen im Impfzentrum durchgeführt. Zudem wurden die Abstände für die Zweitimpfungen verlängert und gleichzeitig von der Stiko empfohlen, den Impfstoff bei der Zweitimpfung nach einer ersten Dosis AstraZeneca bei unter 60-Jährigen zu ändern. Die Folgeimpfungen nach der Erstimpfung mit AstraZeneca werden für über 60-Jährige im Impfzentrum auch weiterhin mit AstraZeneca durchgeführt. Für die Zweitimpfungen nach der Erstimpfung mit AstraZeneca für unter 60-Jährige steht wahlweise ebenso der mRNA-Impfstoff von Moderna zur Verfügung. Diese Faktoren führen nun dazu, dass die gelieferte Menge an Impfstoff für Zweitimpfungen reserviert sind.
„Leider können wir aufgrund der geringen Impfstoff-Lieferung nicht so viele Erstimpfungen anbieten, wie wir das gerne möchten und könnten“, so Lena Deininger, Verwaltungsleiterin des Impfzentrums. „Dies wird auch eine Auswirkung auf die Erstimpfquote haben. Andererseits können so viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis nun auch ihren vollständigen Impfschutz erhalten“, so Lena Deininger weiter.
Im Impfzentrum werden die Termine kurzfristig vereinbart und entsprechend den Liefermengen angepasst. Das verhinderte nun eine Reihe von Terminabsagen.
Weiterhin können jedoch Erstimpfungen in den Arztpraxen durchgeführt werden. „Wir bitten dann aber nochmals darum, die Daten im Impfportal BayIMCO zu löschen, wenn die Corona Impfung in einer Arztpraxis erfolgte. Nur so können wir zügig an der Impfkampagne im Impfzentrum arbeiten und Termine für Impfwillige vereinbaren,“ so Lena Deininger.
Hinweis:
Der zeitliche Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung ist fest geregelt. Eine Abweisung vom vorgeschriebenen Abstand ist nicht vorgesehen, eine terminliche Verschiebung kann nur bei einem Nachweis aus triftigen medizinischen oder beruflichen Gründen erfolgen. Eine geplante Urlaubsreise ist kein triftiger Grund. Auch werden derzeit generell Anfragen nach Drittimpfungen abgelehnt.