BeschwerdemöglichkeitenBeschwerdemöglichkeiten

Aushangpflichtige Beschwerdemöglichkeiten gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII

Interne Beschwerdemöglichkeit

Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Fürstenfeldbruck

Larissa Friedl, Leitung Kindertagesstätten

Dachauer Str. 35

82256 Fürstenfeldbruck

+49 (0) 81 41 35 75 99 – 10

kita(at)kvffb.brk.de


Externe Beschwerdemöglichkeit

Amt  für Jugend und Familie - Kindertageseinrichtungen

Landratsamt Fürstenfeldbruck
Hauptgebäude
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck  

+49 (0) 8141 5 19 – 599 oder +49 (0) 8141 5 19 – 968
bvi(at)lra-ffb.de

Zuständigkeiten innerhalb der Kommunen

(Entscheidend ist der Standort der Kita/Krippe und nicht der Wohnort des Kindes)

 

Alling, Egenhofen, Eichenau, VG Mammendorf (Adelshofen, Althegnenberg, Hattenhofen, Mittelstetten)

Diane Ziegert (Montag – Freitag)

+49 (0) 8141 5 19 – 432

Zimmer 538

diane.ziegert(at)lra-ffb.de

 

Fürstenfeldbruck

Susanne Gerhardinger (Montag – Freitag Vormittag)

+49 (0) 8141 5 19 – 560

Zimmer 536

susanne.gerhardinger(at)lra-ffb.de

 

Germering, Puchheim

Michaela Burian (Montag – Freitag)

+49 (0) 8141 5 19 – 530

Zimmer 536

michaela.burian(at)lra-ffb.de

 

Emmering, Gröbenzell, Maisach, Olching, VG Mammendorf (Mammendorf, Jesenwang, Landsberied, Oberschweinbach)

Eva-Maria Krebs (Dienstag – Freitag)

+49 (0) 8141 5 19 – 677

Zimmer 539

eva-maria.krebs(at)lra-ffb.de

 

Moorenweis, Türkenfeld, VG Grafrath (Grafrath, Kottgeisering, Schöngeising)

Stephanie Kunz (Montag – Donnerstag Vormittag)

+49 (0) 8141 5 19 – 5973

Zimmer 538

stephanie.kunz(at)lra-ffb.de


Auszug aus § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn

1.    der Träger die für den Betrieb der Einrichtung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
2.    die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind und durch den Träger gewährleistet werden,
3.    die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie
4.    zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden.