Winterliche Freuden an den Seen - Eisregeln
Fürstenfeldbruck, 04.01.2020 - Wie jedes Jahr stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger des Landkreises die Frage: Ab wann darf ich auf zugefrorenen Seen eislaufen, spazierengehen oder Eisstockschiessen?

Eigentlich ist nichts schöner, als bei strahlendem Sonnenschein und eisigen Temperaturen die zugefrorenen Seen zu geniessen. Die Kinder können Schlittschuhlaufen, einige wagen sich ans Eisstockschiessen und lange Spaziergänge werden auf dem Eis gemacht. Klingt gut, wenn nicht die Gefahr bestünde, ins Eis einzubrechen oder gar ein generelles Verbot zum Betreten sichtbar wäre.
Viele Bürgerinnen und Bürger fragen daher direkt bei der örtlichen Wasserwacht, ab wann das Eis betreten werden darf. "Das BRK gibt generell keine Freigabe für Eisflächen heraus", so Rainer Bertram, Geschäftsführer des BRK im Landkreis. "Wir können keine 100%ige Sicherheit gewährleisten und daher können wir hierzu auch keine Auskunft geben", so Rainer Bertram weiter.
Nach unserem Kenntnisstand erteilen auch die Städte und Gemeinden im Landkreis keine entsprechenden Freigabe.
Der Link zu den Eisregeln: www.wasserwacht.bayern/fileadmin/wasserwacht/downloads/Eisregeln.pdf