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Lockerung des Besuchsrecht: Nötig sind Schutzausrüstung und Tests

Das Bayerische Rote Kreuz als Betreiber von 130 stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat begrüßt die von der Staatsregierung geplanten Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeeinrichtungen, um der zunehmenden sozialen Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner entgegenwirken zu können, vor allem mit den damit verbundenen enormen Gefahren für Demenzkranke und Bewohner mit kognitiven Einschränkungen.