Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Fürstenfeldbruck
Larissa Friedl, Leitung Kindertagesstätten
Dachauer Str. 35
82256 Fürstenfeldbruck
+49 (0) 81 41 35 75 99 – 10
Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Fürstenfeldbruck
Larissa Friedl, Leitung Kindertagesstätten
Dachauer Str. 35
82256 Fürstenfeldbruck
+49 (0) 81 41 35 75 99 – 10
Amt für Jugend und Familie - Kindertageseinrichtungen
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Hauptgebäude
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
+49 (0) 8141 5 19 – 599 oder +49 (0) 8141 5 19 – 968
bvi(at)lra-ffb.de
(Entscheidend ist der Standort der Kita/Krippe und nicht der Wohnort des Kindes)
Alling, Egenhofen, Eichenau, VG Mammendorf (Adelshofen, Althegnenberg, Hattenhofen, Mittelstetten)
Diane Ziegert (Montag – Freitag)
+49 (0) 8141 5 19 – 432
Zimmer 538
Fürstenfeldbruck
Susanne Gerhardinger (Montag – Freitag Vormittag)
+49 (0) 8141 5 19 – 560
Zimmer 536
susanne.gerhardinger(at)lra-ffb.de
Germering, Puchheim
Michaela Burian (Montag – Freitag)
+49 (0) 8141 5 19 – 530
Zimmer 536
Emmering, Gröbenzell, Maisach, Olching, VG Mammendorf (Mammendorf, Jesenwang, Landsberied, Oberschweinbach)
Eva-Maria Krebs (Dienstag – Freitag)
+49 (0) 8141 5 19 – 677
Zimmer 539
Moorenweis, Türkenfeld, VG Grafrath (Grafrath, Kottgeisering, Schöngeising)
Stephanie Kunz (Montag – Donnerstag Vormittag)
+49 (0) 8141 5 19 – 5973
Zimmer 538
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn
1. der Träger die für den Betrieb der Einrichtung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
2. die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind und durch den Träger gewährleistet werden,
3. die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie
4. zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden.