Abrechnungshinweise der Berufsgenossenschaften
Ausbildungsleiter
Alexander Bünger
Tel.: +49 (0)8141 40 04 -31
Fax: +49 (0)8141 40 04 -35
Mo.-Fr.: 9.00-12.00 Uhr
Mo.-Do.: 13.00-15.00 Uhr
Grundsätzlich wird die Kursgebühr für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfer:innen von ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen. Der Kreisverband Fürstenfeldbruck ist eine ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und damit berechtigt die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft durchzuführen. Bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben wir die Kennziffer 3.021.
Um die Kursgebühren abrechnen zu können beachten Sie bitte die folgenden Abrechnungshinweise Ihrer Berufsgenossenschaft:
Allgemeines Abrechnungsverfahren
Dieses Verfahren gilt für folgende Berufsgenossenschaften:
- Rohstoffe und chemische Industrie (BGRCI)
- Energie-, Textil-, Elektro und Medienerzeugnisse (BGETEM)
- Holz und Metall (BGHM)
- Bauwirtschaft (BGBau)
- Handel- und Warendistribution (BGHW)
- Verwaltung (VBG)
- Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BGVerkehr)
- Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Bei den oben genannten Berufsgenossenschaften ist die Abrechnung über das allgemeine BG-Formular („Formular für die Anmeldung und Bestätigung der Teilnehmer an der Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer“ des DGUV) durchzuführen. Dieses Formular erhalten Sie automatisch nach Ihrer Anmeldung an die E-Mailadresse, die unter den Firmenkontaktdaten angegeben ist.
Beim Ausfüllen des Formulars muss darauf geachtet werden, dass alle Unterschriften und der Stempel zur Abrechnung im Original vorliegen. Ausgefüllt werden von Ihnen die oberen zwei Drittel. Wichtige Angaben sind die Nummer der Berufsgenossenschaft, die zuständige Berufsgenossenschaft, die korrekte Firmenanschrift, Stempel und Unterschrift der Geschäftsführung oder eines Zeichnungsberechtigten.
Dieses Formular nehmen Sie bitte im Original und vollständig ausgefüllt direkt zum Kurs mit und übergeben es an die Lehrgangsleitung. Wir übernehmen die Abrechnung für Sie.
Andernfalls wird der Kurs in Rechnung gestellt
KUVB – Kommunale Unfallversicherung Bayern und Bayerische Landesunfallkasse
Ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme muss zwingend vor Teilnahme am Kurs gestellt werden. Informationen zur Beantragung, finden Sie unter www.kuvb.de/Praevention/Erste Hilfe.
Die Kostenübernahme muss spätestens am Kurstag bei uns vorliegen. Ansonsten kann die Abrechnung nicht sichergestellt werden und die Kosten werden dem Betrieb in Rechnung gestellt.
BGN – Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Sollten Sie bei der BGN versichert sein, müssen Sie ein personalisiertes Abrechnungsformular beantragen. Die Beantragung muss zwingend vor Teilnahme am Kurs stattfinden:
Die Mitgliedsunternehmen können dieses Anmeldeformular nur bei der BGN anfordern:
Internet: www.bgn.de
Telefon: 0621 4456-3222
Sollte am Kurstag kein personalisiertes Abrechnungsformular vorgelegt werden können, wird die ausgewiesene Teilnehmendengebühr der entsendenden Firma in Rechnung gestellt.
Nach Ihrer Onlineanmeldung in unserem Kurs erhalten Sie automatisch vom System ein BG-Formular als E-Mail-Anhang! Bitte dieses Formular nicht verwenden, nur das richtige von der BGN. Auf unserem Formular erscheint der Hinweis, dass dieses Formular nicht zur Abrechnung geeignet ist.
BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Auch die BGW hat ein eigenes Abrechnungsverfahren implementiert. Seit 01.11.2017 muss die Kostenübernahme beantragt werden. Nähere Informationen zum komfortablen Online-Abrechnungsverfahren finden Sie unter www.bgw-online.de.
Direkt zum Online-Verfahren Erste Hilfe
Wichtige Hinweise:
Ihre Pflicht: Nutzen Sie das Onlineverfahren, um jemanden zum Kurs anzumelden.
Ihr Vorteil: Sie erhalten das fertig ausgefüllte BG-Anmeldeformular inkl. Genehmigung an der Seite zum Ausdrucken.
Kostenübernahmebestätigung: Dieses Formular ist die Bestätigung der Kostenübernahme direkt durch die BGW. Bitte bringen Sie dieses Formular zur Vorlage bei der Ausbildungsstelle mit.
Bitte beachten Sie: Nachträglich handschriftlich eingetragene Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Online-Kostenübernahmebestätigung vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme spätestens am Kurstag bei uns vorliegen muss. Bei Teilnehmenden mit fehlender Kostenübernahme, wird die ausgewiesene Teilnehmergebühr der entsendenden Firma in Rechnung gestellt.
Nach Ihrer Onlineanmeldung in unserem Kurs erhalten Sie automatisch vom System ein BG-Formular als E-Mail-Anhang! Bitte dieses Formular nicht verwenden, nur das richtige von der BGW. Auf unserem Formular erscheint der Hinweis, dass dieses Formular nicht zur Abrechnung geeignet ist.
Unfallkasse Bund und Bahn
Ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme muss zwingend vor Teilnahme am Kurs gestellt werden.
Informationen zur Beantragung finden Sie unter www.uv-bund-bahn.de.
Die Unfallkasse Bund und Bahn ist Unfallversicherungsträger für Tarifbeschäftigte sowie Auszubildende.
- der Bundesverwaltung
- der DB AG
- des Bundeseisenbahnvermögens
- der Bundesagentur für Arbeit, mit ihren regionalen Agenturen
- der übernommenen Unternehmen (z.B. politische Stiftungen, Institute)
- der ausländischen Streitkräfte in Deutschland (USA, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Kanada, Niederlande und NATO-Hauptquartiere)
- Ehren- und Hauptamtliche der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Ehren- und Hauptamtliche in bestimmten Bereichen des Deutschen Roten Kreuzes
Die Kostenübernahme muss spätestens am Kurstag bei uns vorliegen. Diese ist i.d.R. ein Fax oder eine E-Mail der Unfallkasse mit einem ausgewiesenen Kontingent an Teilnehmenden, die der beantragenden Stelle gewährt werden. Sollten Sie z.B. 18 Teilnehmende genehmigt bekommen haben und die Teilnehmenden auf mehrere unserer Kurse verteilen, bitten wir darum, die Übernahmeerklärung mehrmals auszudrucken und pro Kurs Ihren Teilnehmenden ein Exemplar mitzugeben. Liegt die Kostenübernahme nicht rechtzeitig uns vor, kann die Abrechnung nicht sichergestellt werden und die Kosten werden dem Betrieb in Rechnung gestellt.