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Kinderschutz

nach §8a SGB VIII

Die seelische und körperliche Gesundheit der uns anvertrauten Kinder ist uns sehr wichtig. Stets werden wir durch genaue Beobachtungen darauf achten, ob es den Kindern gut geht.

  • Wir lassen uns bei Aufnahme des Kindes in unsere Einrichtung das U-Heft von den Eltern vorlegen
  • Eine Mitarbeiterin gewöhnt ein Kind intensiv ein und baut so einen besonderen Bezug zu dem Kind auf.
  • Im Rahmen der Erzieherpartnerschaft mit den Eltern stehen wir jederzeit für vertrauensvolle Gespräche über die Situation zu Hause zur Verfügung.
  • Das Personal tauscht sich regelmäßig über gemachte Beobachtungen aus. 
  • Wir haben im Rahmen der Qualitätssicherung Handlungsanweisungen entwickelt, um im Fall von Auffälligkeiten angemessen reagieren zu können.
  • Wir wägen Anhaltspunkte von Kindeswohlgefährdung sorgfältig ab und ziehen bei vorliegendem Gefährdungsrisiko eine insoweit erfahrende Fachkraft hinzu.

 

Beteiligungsmöglichkeiten der Kinder in unseren Kindertagesstätten

Je nach Entwicklungsstand werden die Kinder aktiv mit in die Gestaltung des Gruppenalltags einbezogen. Wir greifen die verbalen und die nonverbalen Anregungen der Kinder auf und integrieren sie in den Tagesablauf. Wir bestärken die Kinder darin, ihr Selbstbewusstsein und ihren Willen weiterzuentwickeln und ihre Wünsche zu äußern. Wir sind den Kindern im täglichen Miteinander Vorbild und ermutigen sie, ihre Überzeugungen im Rahmen der Gruppe oder im vertraulichen Gespräch mitzuteilen. 

Wir nehmen die Kinder und ihre Meinungen ernst, hören ihnen zu und widmen ihnen die Zeit, die sie brauchen. 

Im Erziehungsalltag schaffen wir für die Kinder Entscheidungsmöglichkeiten, diese reichen von der einfachen Ja/Nein-Entscheidung bis hin zur differenzierten Auswahl. 

Wir stehen in ständigen Austausch mit den Eltern, damit diese die Interessen ihrer Kinder bei uns wahrnehmen und uns darüber informieren können.

Beschwerdemöglichkeiten der Kinder in unseren Kindertagesstätten

Wir schaffen für die uns anvertrauten Kinder einen Raum, in dem sie sich wohl und geborgen fühlen können, in dem sie sich als Individuum geschätzt und als Teil der Gemeinschaft anerkannt werden. 

Kinder dürfen jederzeit sagen bzw. zeigen, was ihnen gefällt und was nicht. Wir hören genau zu und schauen genau hin. Verbale bzw. nonverbale Beschwerden nehmen wir ernst, setzen uns damit auseinander und suchen (nach Möglichkeit zusammen mit dem Kind) nach Lösungen. 

Wir fragen nach, differenzieren und beobachten. In der Kinderkrippe ist es besonders wichtig, nonverbale Signale zu erkennen und deuten zu können.

Aktive Eltern als Partner

„Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Bildung und Erziehung ihres Kindes. Sie sind die „natürlichen“ Erzieher. Pflege und Erziehung des Kindes sind das natürliche Recht der Eltern und zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ (Art. 6 Abs. 2 GG) (vgl. BEP 2006:438) 

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Für das Wohl des Kindes ist es wichtig, dass ein vertrauensvolles, offenes Verhältnis zwischen pädagogischem Personal und Eltern herrscht. Dies unterstützen wir durch möglichst viel Transparenz und Einblick in den Einrichtungsalltag. Dies erfolgt durch:

  • Elternabende
  • regelmäßige Elterngespräche
  • Tür- und Angelgespräche
  • Mitarbeit des Elternrats
  • Elternbriefe
  • gemeinsame Feste
  • Aushang eines Wochenplans, der die Eltern über aktuelle Angebote und die Bildungsarbeit im Allgemeinen informieren
  • Mindestens einmal jährlich findet eine Elternbefragung mittels eines anonymen Fragebogens statt.