Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Bayerische Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit und ist größter Leistungserbringer in Bayern.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Integrierte Leitstelle für Feuerwehralarmierung und Rettungsdienst. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).
Beispiele für Fälle für den Rettungsdienst:
- Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung
- schwere Atemnot
- starke Brustschmerzen oder Herzbeschwerden
- starke, nicht stillbare Blutungen
- Unfälle mit Verdacht auf starke Verletzungen
- Vergiftungen
- starke Verbrennungen
- Ertrinkungsunfälle
- Stromunfälle
- Suizidversuche aller Art
- akute und anhaltende Krampfanfälle
- plötzliche Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft
- akute und anhaltende stärkste Schmerzzustände