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Rechtslage um lebensrettende Maßnahmen teilweise noch unklarer

Das Bayerische Rote Kreuz begrüßt die Absicht des Bundesgesetzgebers, eine Erlaubnis zur Heilkundeausübung für Notfallsanitäter für die Durchführung lebensrettender Maßnahmen im Notfallsanitätergesetz zu verankern, ausdrücklich. Hierzu liegt dem BRK ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor.