+++Aktuelle Info+++
Das Bayerische Staatsministerium hat gestern eine Aktualisierung der Notbetreuung beschlossen. Anbei die wichtigsten Informationen dazu

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind, können auch dann eine Notbetreuung in Schulen und KiTas in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen tätig ist. Dies gilt ab Montag, 23.März 2020.
Zu den weiteren Regularien und Bestimmungen finden Sie hier den Link zum Staatsministerium mit den Ausführungen: