Zurück in die Kindertagesstätten - Eltern und Erzieher atmen auf
Aufatmen bei Eltern, Kindern und auch Erzieherinnen und Erzieherinnen. Ab dem 15. Juni werden die Regelungen für den Besuch einer KiTa weiter gelockert und ab 1. Juli ist dann endlich wieder ein "Vollbetrieb" mit entsprechenden Hygienemaßnahmen möglich.
Ausweitung der Notbetreuung ab dem 15. Juni 2020
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Betretungsverbote für gebäudebezogene Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert. Jedoch wird – wie bereits angekündigt – ab dem 15. Juni 2020 die Notbetreuung in diesen Kindertageseinrichtungen auf folgende Gruppen ausgeweitet.
Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab dem 1. Juli 2020 alle Kinder wieder regulär in ihrer Kindertageseinrichtung betreut werden können.
Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 gemäß Art. 37 Abs. 1 S. 1 BayEUG schulpflichtig werden, dürfen ab 15. Juni 2020 ihre Kita wieder besuchen. Das sind die Kinder, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden, deren Erziehungs-berechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben oder die bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
Info: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales