Impfstart für Angestellte in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen
Gemäß der Ersten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 24.Februar 2021 gehören nun auch Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kinderpflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, zum Personenkreis mit hoher Priorität. Dier bedeutet, dass sie bei der Terminvergabe berücksichtigt werden. Die Software wurde entsprechend angepasst.

Aus dem Fragenkatalog des Bindesgesundheitsministeriums:
Werden Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher nun früher geimpft?
Ja, nach der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung, die am 24.02.2021 in Kraft getreten ist, können Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, mit hoher Priorität geimpft werden (siehe Frage „Wer wird zuerst geimpft?“). Wenn Kitas und Grund-, Sonder- und Förderschulen stufenweise wieder öffnen, kommt es zu vielen, häufig auch engen Kontakten in diesen Einrichtungen. Denn gerade bei kleineren Kindern und Kindern mit Behinderungen lassen sich nicht alle Schutzmaßnahmen gut umsetzen. siehe auch: Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung - BMG
Personen aus diesem Berechtigtenkreis können sich über https://impfzentren.bayern direkt registrieren und ihre berufliche Indikation angeben. Die Software wurde entsprechend programmiert, sodass die Termineinladungen nun starten können. Alle Personen aus dieser Priorisierungsgruppe „Lehrer/Erzieher“, die sich bereits registriert haben, werden allerdings gebeten, sich im System nochmal anzumelden, damit die Synchronisierung der Impfpriorität angestoßen werden kann. Dies geschieht nicht automatisch! Bei Neuregistrierungen ab dem 2.3.2021 wird die Indikation bereits berücksichtigt. Nach der Registrierung erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Termine verfügbar sind. Diese Termine können direkt über den per E-Mail versendeten Link gebucht werden. Dieser Link behält seine Gültigkeit, bis ein Termin gebucht wurde. Zum Impftermin sind dann die nötigen Unterlagen sowie ein Nachweis der Priorisierung mitzubringen.
Ohne einen Nachweis kann das Impfzentrum den Termin nicht durchführen. (Nachweis könnte beispielsweise der Arbeitsvertrag sein oder ein Nachweis der Einrichtung, die die Beschäftigung bestätigt). Alle Unterlagen zur Vorbereitung der Impfung können auf der Homepage des BRK heruntergeladen werden.
Eine Durchimpfung vor Ort an Schulen etc. ist nicht vorgesehen. Die mobilen Impfteams des Impfzentrums sind weiterhin mit Impfungen zu Hause und in der höchsten Prioritätenstufe beschäftigt. Eine Auswahl, welcher Impfstoff verimpft wird, kann nicht getroffen werden.