Pflegeausbildung-header.jpg
FAQ | Antworten auf die häufigsten FragenFAQ | Antworten auf die häufigsten Fragen

Sie befinden sich hier:

  1. Kursangebot
  2. Service
  3. FAQ | Antworten auf die häufigsten Fragen

FAQ | Antworten auf die häufigsten Fragen

Ausbildungsleiter

Alexander Bünger

Tel.: +49 (0)8141 40 04 -31
Fax: +49 (0)8141 40 04 -35 

Mo.-Fr.: 9.00-12.00 Uhr 
Mo.-Do.: 13.00-15.00 Uhr

Wie lange dauert die Ausbildung?

Unsere Rotkreuzkurse sind in Unterrichtseinheiten angegeben. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.

Die Dauer ist im jeweiligen Kurstyp angegeben. Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe, zum Beispiel, dauert neun Unterrichtseinheiten.


Wie lange ist die Erste-Hilfe-Bescheinigung gültig?

In der Regel ist die ausgestellte Erste-Hilfe-Bescheinigung unbegrenzt gültig. Ausgenommen hiervon sind betriebliche Ersthelfer:innen, bei denen der Gesetzgeber eine Erste-Hilfe-Fortbildung im Zeitraum von maximal zwei Jahren, nach erfolgter Erste-Hilfe-Ausbildung vorschreibt.

Einige Führerscheinstellen fordern ebenfalls diese Zweijahresfrist ein. Viele Berufsgruppen (Medizinische Berufe, Lehrer:innen, usw.) sowie Bereiche aus Sport und Freizeit haben ebenfalls Fristen eingeführt. Hier müssen Sie sich bitte selbst bei den zuständigen Verantwortlichen erkundigen.

Wir empfehlen mindestens alle drei bis fünf Jahre den Rotkreuzkurs aufzufrischen.


Kann ich eine Ersatzbescheinigung erhalten?

Wenn Sie innerhalb der vergangenen vier Jahre an einem Rotkreuzkurs teilgenommen haben und eine Ersatzbescheinigung benötigen, so stellen wir Ihnen diese gerne gegen eine Verwaltungsgebühr von 12,– € aus.


Muss ich am gesamten Lehrgang teilnehmen?

Eine Verkürzung der Ausbildung durch verspätetes Erscheinen, bzw. eine vorzeitige Beendigung ist leider nicht möglich. In diesem Fall können wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen.


Muss ich mich zu den Lehrgängen anmelden?

Ja! Eine verbindliche Anmeldung ist zu allen unseren Kursen zwingend erforderlich. Nutzen Sie bitte hierzu unser sicheres Online-Anmeldeverfahren:

Wählen Sie Ihren gewünschten Lehrgang und klicken Sie auf Anmelden! Alternativ stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Falls Sie über eine Berufsgenossenschaft abrechnen möchten, beachten Sie bitte, dass bei einigen Berufsgenossenschaften eine zusätzliche Anmeldung im Vorfeld erforderlich ist. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Hinweisen zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft.


Was sind "Exklusive Lehrgänge" / "Inhouse-Schulungen"?

Inhouse-Schulungen werden ab einer Mindestteilnehmendenanzahl von 15 Personen durchgeführt. Hierfür erklärt sich der:die Auftraggeber:in bereit, einen geeigneten Schulungsraum zur Verfügung zu stellen. Der Raum muss mindestens 50 qm freie Fläche haben (10 qm für die Lehrkraft und 2 qm pro Teilnehmenden). Es wird ein Stuhlkreis, ohne Tische für die Teilnehmenden bereitgestellt und ein Tisch mit Stuhl für die Lehrkraft. Zusätzlich soll der:die Auftraggebende zwei Pinnwände und eine Flipchart im Unterrichtsraum bereitstellen. Um den Raum richtig lüften zu können, müssen Fenster vorhanden sein. Weitere Details und Hygieneanforderungen werden in einem separaten Vertrag mit dem BRK-Kreisverband Fürstenfeldbruck festgelegt.

Sollte die Mindestteilnehmendenanzahl unterschritten werden, stellen wir die unterzähligen Teilnehmer:innen dem Auftraggeber in Rechnung. Ferner kann vereinbart werden, dass zusätzlich externe Teilnehmer:innen mit aufgenommen werden. Geschieht dies mindestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, trägt das Risiko der unterzähligen Teilnehmer:innen das BRK. Die beschriebenen Stornogebühren bleiben weiterhin gültig! Die maximale Teilnehmendenanzahl darf prinzipiell 20 Personen nicht übersteigen.


Wie kann ich einen Exklusivlehrgang bzw. eine Inhouse-Schulung buchen?

Sie können sich als Firma, Verein oder sonstige Einrichtung auf unserer Homepage unter Exklusivtermin buchen ganz einfach Ihren Wunschtermin organisieren. Anschließend erhalten Sie i.d.R. binnen einer Woche per E-Mail Ihre Bestätigung.


Wie kann ich die Kursgebühr bezahlen?

Grundsätzlich können Sie die Kursgebühren bar zu Beginn des Kurses bei unserer Lehrkraft bezahlen. Bitte bringen Sie den Geldbetrag möglichst passend mit.

Tritt als Kostenträger eine Firma auf, bzw. ist die Abrechnung für eine Firma mit der Berufsgenossenschaft nicht möglich, werden die Teilnahmegebühren der entsendenden Firma bzw. Einrichtung in Rechnung gestellt.

Exklusivkurse von Firmen/Vereinen & Einrichtungen können den Kurs per Rechnung bezahlen oder mit der Berufsgenossenschaft abrechnen lassen.


Wie kann ich die Kursgebühr über die Berufsgenossenschaft abrechnen lassen?

Sehen Sie hierzu bitte bei den Hinweisen zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft nach.


Muss ich mit Stornogebühren rechnen?

Wenn Sie die Veranstaltung bis 14 Tage vor Beginn absagen, entstehen ihnen keine weiteren Kosten. Für Stornierungen innerhalb 14 - 4 Tage vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir eine verminderte Kursgebühr von 50 % der Lehrgangsgebühr. Bei Stornierungen unter 3 Tagen, oder nicht Erscheinen zur Veranstaltung stellt das BRK FFB die komplette Lehrgangsgebühr in Rechnung. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein:e Ersatzteilnehmer:in benannt wird, der:die an dem Kurs teilnimmt. Der:Die Ersatzteilnehmer:in kann ohne vorherige Anmeldung teilnehmen und unterrichtet vor Lehrgangsbeginn die Lehrgangsleitung darüber.


Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Betriebliche Ersthelfer:innen bringen bitte das von dem:der Arbeitgeber:in unterschriebene und gestempelte BG-Formular (Anmeldung und Teilnahmebestätigung für Erste-Hilfe) direkt zum Lehrgang mit. Dieses steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.


Wo kann ich parken?

In Fürstenfeldbruck ist die Parksituation um den Kreisverband durchaus angespannt. Kostenlose Parkmöglichkeiten stehen Ihnen am Volksfestplatz zur Verfügung. Die Entfernung beträgt circa zehn Gehminuten.


Welche Kleidung ist ideal?

Nachdem ein Großteil des Lehrgangs aus praktischen Übungen besteht, tragen Sie bitte leichte und bequeme Kleidung, sowie rutschfestes Schuhwerk.


Gibt es Pausen während des Kurses?

Die Ausbildung wird regelmäßig durch kurze Pausen unterbrochen, sowie eine Mittagspause von ca. 30 Minuten.


Gibt es eine Kursverpflegung?

In den Kursen gibt es keine Verpflegung. Bitte bringen Sie diese selbst mit.


Kann ich meine Kinder / Babys zum Kurs mitbringen?

Leider haben wir im Rotkreuzkurs keine Möglichkeit eine Kinderbetreuung anzubieten. Für Ihr Problem haben wir volles Verständnis, allerdings mussten wir die Erfahrung machen, dass mit Kindern im Lehrgang der reguläre Kursablauf zu sehr gestört wird. Aus Rücksicht auf andere Teilnehmer:innen ist es leider nicht möglich, die Kinder mitzubringen. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Was passiert, wenn ein Kurs durch das BRK abgesagt wird?

Das BRK kann bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn den angebotenen Kurs ohne Angabe von Gründen absagen. Bis drei Kalendertage vorher kann eine Absage durch das BRK wegen zu geringer Teilnehmendenanzahl erfolgen. Eine kurzfristige Absage durch das BRK erfolgt bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Feuer, Hochwasser, Gebäudeschäden, etc.), ebenso bei kurzfristiger Erkrankung der Lehrgangsleitung, sofern es nicht gelingt, die Lehrgangsleitung zu ersetzen. Ansprüche gegen das BRK sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ersatztermine werden im Internet veröffentlicht oder mit dem:der Auftraggeber:in vereinbart.


Raucher/Nichtraucherschutz

Das BRK als eine Gesundheitsorganisation ist eine Nichtrauchereinrichtung.


Was passiert mit meinen Daten?

Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.


Wer übernimmt Haftung für meine Wertgegenstände/ Garderobe?

Das BRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Kleidungsstücke der Teilnehmenden bei Beschädigung während der Veranstaltung. Das BRK übernimmt keine Haftung bei Personenschäden, wenn diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Übungsanleitungen stehen. Die Haftung des BRK ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seiner Mitarbeitenden beschränkt.