Stufenaufstiege richten sich nach tariflichen Regelaufstiegszeiten.
Bei Einstellung erfolgt u.a. eine Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung, sodass eine Erst-Einstufung nicht zwingend in der untersten Stufen erfolgen muss. Bei guten Leistungen können Erfahrungsstufenaufstiege verkürzt werden.
Es erfolgen regelmäßig prozentuale Tabellenentgeltsteigerungen. Die allgemeine Arbeitszeit beim BRK beträgt 38,5 Wochenstunden.
Zu den Tabellenentgelten kommen hinzu:
- (Wechsel-)Schichtzulagen von monatlich bis zu 102,26€
- Überstundenzuschläge von bis zu 25%
- 20% Zuschlag für Nachtarbeit
- Urlaub 29-30 Arbeitstage abhängig von der Betriebszugehörigkeit
- Zusatzurlaub von bis zu 7 Tagen im Falle zahlreicher Nachtschichten
- Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (kein „Zwangsbeitrag“ als Abzug vom Arbeitsentgelt, kein Arbeitnehmeranteil)
- Krankengeldzuschuss nach Ablauf der gesetzlichen Entgeltfortzahlung abhängig von der Betriebszugehörigkeit
- Ballungsraumzulage um den Großraum München bis zu 270 € monatlich
- Funktionszulagen von bis zu 300€ monatlich
- Jährliche Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld bis zu 370€, Weihnachtsgeld iHv 85% eines Monatsentgelts
- Jubiläumsgeld von bis zu 600 € gestaffelt für langjährige Betriebszugehörigkeit.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Gültig ab 01.12.2022