BRK Kreisverband Fürstenfeldbruck

Über uns

Im Fürstenfeldbrucker Roten Kreuz setzen sich mehr als 120 Mitarbeiter, über 1340 ehrenamtliche Helfer und ca. 14.100 Fördermitglieder für ihre Mitmenschen in Stadt und Landkreis Fürstenfeldbruck ein. Als Hilfsorganisation und Spitzenverband der freien Wohlfahrts- und Gesundheitspflege ergreifen wir Partei für hilfsbedürftige und notleidende Menschen – unabhängig von Nationalität, Religion und politischer Überzeugung. Im folgenden finden Sie Informationen zu unserer Organisationsform, unseren Aufgaben sowie unseren Grundsätzen und geschichtlichen Wurzeln.

Vorstand

Der aktuelle Vorstand stellt sich vor:

Vorsitzender

Vorsitzender

Franz Neuhierl
Konventionsbeauftragter

1. stv. Vorsitzender

1. stv. Vorsitzender

Wilhelm Huber
Beauftragter für die Sozialarbeit

2. stv. Vorsitzender

2. stv. Vorsitzender

Wilhelm Gleixner

Chefarzt

Chefarzt

Dr. Andreas Ewert

stv. Chefarzt und ärztlicher Programmleiter Frühdefi

stv. Chefarzt

Jürgen Kneisel

Schatzmeister

Schatzmeister

Hans Peter Huber

stv. Schatzmeister

Karin Obermaier

Justiziar

Justiziar

Michael Neuhierl

1. Kreisbereitschaftsleiter

1. Kreisbereitschaftsleiter

Michael Schaefer

2. Kreisbereitschaftsleiter

2. Kreisbereitschaftsleiter

Manfred Gentz

Vorsitzender der Kreiswasserwacht

Vorsitzender der Kreiswasserwacht

Ralph Westenrieder

stv. Vorsitzende der Kreiswasserwacht

stv. Vorsitzende der Kreiswasserwacht

Manuela Sedlmair

Leiter der Jugendarbeit

Leiter der Jugendarbeit

Tilman Stein

stv. Leiterin der Jugendarbeit

stv. Leiterin der Jugendarbeit

Nicole Hoffmann



Zusammensetzung des Kreisvorstandes nach § 28 der Satzung des BRK in der Fassung vom 21.07.2001

§ 28


Der Vorstand des Kreisverbandes besteht aus folgenden Mitglieder:



Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte einen Konventionsbeauftragten, soweit nicht der Justitiar diese Aufgabe übernimmt.

Einer der Vorsitzenden sollte eine Frau sein.

Der Vorsitzende kann dem stellvertretenden Vorsitzenden über die Abwesenheitsvertretung hinaus einvernehmlich besondere Aufgaben übertragen.

Aufgaben des Vorstandes § 29 der Satzung des BRK in der Fassung vom 21.07.2001.

§ 29

Der Vorstand leitet den Kreisverband und bestimmt die strategische Ausrichtung des Kreisverbandes unter Beachtung der §§ 14, 17 und 26 und beschließt über wichtige Fragen des Kreisverbandes.

 

Er ist insbesondere zuständig für:



Der Vorstand ist in der Regel dreimal jährlich durch den Vorsitzenden einzuberufen. § 20 Abs. 4 bleibt unberührt.

Der Vorsitzende ist verpflichte, den Vorstand einzuberufen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes dies verlangt.


Array